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AKTUELLES: Einführung eines Registers für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)

Seit 01.01.2024 ist die Eintragung der GbR in ein eigenes Gesellschaftsregister beim Amtsgericht möglich.

Achtung:

Die Registereintragung ist Voraussetzung, um bestimmte Rechtsgeschäfte tätigen zu können.

Nur eine im Register eingetragene GbR kann:

  • Grundbesitz erwerben, belasten oder über Grundstücke verfügen,
  • als Gesellschafter einer anderen Gesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH oder AG) in das jeweilige Register eingetragen werden

Bestehende Gesellschaften sollten sich daher zeitnah im Gesellschafterregister eintragen lassen und den Gesellschaftsvertrag überprüfen und ggf. anpassen.

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