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Bauträgerrecht
Die Bau- und Immobilienbranche ist einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands. Sie erwirtschaftet jährlich rund 18 Prozent der Bruttowertschöpfung und gibt mehr als 3 Millionen Menschen eine Arbeit. Das Bauträgerwesen hat sich dabei zu einem komplexen Aufgabenfeld entwickelt und reicht von der Grundstücksentwicklung und -erschließung, der Bauleistung und -überwachung über die Vermarktung bis hin zur Privatisierung bzw. dem Abverkauf der einzelnen Objekte.
Nichts bleibt wie es einmal war. Das gilt für Bauträger und Projektentwickler im besonderen Maße. Ihr Pflichtenheft ist über die Jahre immer länger geworden. Und damit steigt auch die Gefahr, juristisch angreifbar zu werden. So sind beispielsweise mit Wirkung zum 1. Januar 2018 Änderungen im Bauvertragsrecht sowie am 1. Dezember 2020 tiefgreifende Änderungen im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten. Bauträger stehen damit vor der Herausforderung, ihre Baubeschreibungen entsprechend anzupassen und die Änderungen im WEG-Recht bei der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen zu berücksichtigen. Vorsicht geboten ist auch, wenn nach bereits getätigten Werbeaussagen in Verkaufsprospekten später abweichend gebaut wird.
Als Bauträger brauchen Sie ein sicheres Fundament, um Ihr Projekt reibungslos zum Erfolg zu führen. Wir unterstützen Sie dabei!
Die Schwerpunkte unserer Leistungen:
- Vorbereitung und Durchführung des Grundstückserwerbs (z.B. Entwurf des Ankaufsvertrages)
- Begleitung und Steuerung vorbereitender Maßnahmen wie z.B. Grundstücksarrondierungen (Realteilung / Grundstücksvereinigung), Löschung alter Belastungen im Grundbuch, Bestellung notwendiger dinglicher Grundstücksbelastungen (z.B. Dienstbarkeiten zur Sicherung der Erschließung), Bestellung von Grundpfandrechten
- Gestaltung und Vollzug der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung (nebst Prüfung der Aufteilungspläne), Bestellung von Sondernutzungsrechten
- Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibung
- Durchführung des Abverkaufs, Entwurf und Vollzug des Bauträgervertrages
- Finanzierungs-Grundschulden