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Immobilienrecht

Immobilien sind nicht einfach nur irgendein Vermögenswert. Sie sind ein spezielles Wirtschaftsgut mit einer großen Besonderheit: Keine Immobilie steht rechtlich für sich alleine! Gute Planer denken zum Beispiel auch an das Kreditwesen oder das Baurecht. Wir lösen auch Probleme im Maklerrecht und wissen, wie sich die Immobilie im Insolvenzverfahren oder der Zwangsverwaltung verhält.
Jede Immobilie ist anders! Wundern Sie sich also nicht, wenn wir Sie zum Beispiel nach Ihren Familienverhältnissen fragen. Wer Bauherren und Investoren, Bauunternehmer wie Architekten in Immobilienrechtsfragen rundherum zuverlässig beraten will, braucht deshalb umfassende Rechtskenntnisse. Das Gute: Wir bringen darüber hinaus auch noch das nötige Branchenverständnis mit.

Wir entwickeln Lösungen, entwerfen Verträge und stehen Ihnen bei allen Ihren Immobilienfragen beratend zur Seite. Und beurkunden können wir auch.
Wobei dürfen wir Sie unterstützen?

Unsere Schwerpunkte sind insbesondere:

  • Grundstückskaufverträge (bebaute und unbebaute Grundstücke, zu vermessende Teilflächen)
  • Wohnungskaufverträge
  • Übergabeverträge (Immobilienschenkungen z.B. im Wege der vorweggenommenen Erbfolge)
  • Bestellung von Grundpfandrechten (Grundschulden, Hypotheken)
  • Entwurf und Bestellung sonstiger dinglicher Rechte, z.B. Dienstbarkeiten (etwa Wege- oder Leitungsrechte), Nießbrauchs- und Wohnungsrechte, Vorkaufsrechte
  • Begründung von Erbbaurechten, Erbbaurechtskaufverträge
  • Bildung von Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) (Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnung) und Bauträgerverträge
  • Teilung / Vereinigung von Grundstücken
Erklärvideo des DNotV zum Hauskauf
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Video-Link: https://www.youtube.com/watch?v=77YGRwndFdY