Rufen Sie uns 0611 – 1 66 66-0

AKTUELLES:  Einführung eines Registers für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) 

 

Seit 01.01.2024 ist die Eintragung der GbR in ein eigenes Gesellschaftsregister beim Amtsgericht möglich.

Achtung:

Die Registereintragung ist Voraussetzung, um bestimmte Rechtsgeschäfte tätigen zu können.

Nur eine im Register eingetragene GbR kann:

  • Grundbesitz erwerben, belasten oder über Grundstücke verfügen,
  • als Gesellschafter einer anderen Gesellschaft (GbR, OHG, KG, GmbH oder AG) in das jeweilige Register eingetragen werden

Bestehende Gesellschaften sollten sich daher zeitnah im Gesellschafterregister eintragen lassen und den Gesellschaftsvertrag überprüfen und ggf. anpassen.

Sprechen Sie uns an!

 

Sie suchen echte Spezialisten? Dann sind Sie bei uns richtig!

Rechtsanwälte und Notare in Wiesbaden

Gute Notare stellen die richtigen Fragen. Dazu braucht es Erfahrung. Sie ist von unbezahlbarem Wert. Denn man kann sie nicht studieren. Man muss sie machen. Bei uns schöpfen sie aus mehr als 50 Jahren Erfahrung.

Ganz gleich ob Planungs-, Vergabe- oder Grundstücksrecht: Die Immobilienwelt ist kompliziert geworden. Immobilienprofis vertrauen deshalb auf Rechtsprofis mit ausgewiesener Fachkompetenz: Uns.

Über 400 Mrd. € werden jährlich vererbt. Kluge Köpfe sorgen vor, indem Sie ihr Vermögen für die nächsten Generationen zukunftssicher machen. Dennoch kommt es unter Erben immer wieder zu Konflikten. Wir wissen, wie man sie von vornherein vermeidet. (Und lösen können wir sie auch.)

Wir kennen die vielen Facetten und Phasen eines Bauprojekts sehr genau. Bauträger und Projektentwickler, die Zeit, Nerven und auch Geld sparen wollen, sind mit unserer Unterstützung deshalb rechtlich auf alles bestens vorbereitet.

Unternehmer brauchen erfahrene Spezialisten. Nicht nur, wenn es um die Prüfung und Gestaltung von Gesellschaftsverträgen geht. Auch bei der Durchsetzung und Wahrnehmung von Gesellschafterrechten. Wir können allerdings noch sehr viel mehr.

Eigentlich könnte alles ganz einfach sein. Eigentlich. Denn es gibt kaum gesetzliche Regelungen zum Maklerrecht. Genau darin liegt aber die Krux. Gut zu wissen, dass wir uns auskennen, damit Sie bestens gewappnet sind. Apropos: Schon an die in einigen Fällen für den Maklervertrag vorgeschriebene Textform gedacht?

Wir wissen: Selbst in schwierigen Situationen können sich immer noch neue Wege eröffnen. Auch für Unternehmen, die in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Worauf Sie sich bei uns verlassen können: Dass wir sehr genau wissen, was in diesen Fällen wie zu tun ist.

Die Arbeitswelt im 21. Jahrhundert unterliegt einem tiefgreifenden Wandel. Das konfrontiert Arbeitgeber immer wieder mit neuen Fragen nach dem rechtlich Zulässigen. Wir liefern die richtigen Antworten.

Wir sind ein starkes Team

Worauf Sie sich verlassen können: Engagiert. Fundiert. Und erfahren.

Rechtsanwälte

Nur der wirtschaftliche Erfolg ist die Lösung Ihres Problems. Wir entwickeln das passende Konzept und setzen es für Sie um. Notfalls auch vor Gericht.

Notare

Vorsorgen – aber wie? Fragen Sie den Profi. Der Notar hört Ihnen zu und findet Lösungen, egal ob Immobilien, Testamente, Gesellschaftsverträge oder Vollmachten.

Mitarbeiter

Wir arbeiten mit höchster Kompetenz, Kreativität, jahrelanger Erfahrung und persönlichem Einsatz. Das gilt auch für unsere rechte Hand, unsere Mitarbeiter.

Echte Heldentaten

Viele Fälle haben Tücken. Wirklich viele.
Was wir tun: Gut zuhören. Nachfragen. Hinterfragen.

Warum Menschen zu uns kommen und wie wir helfen konnten

Damit Heldentaten vollbracht werden, müssen viele Kräfte wirken. Das Wichtigste ist zunächst genau zu verstehen, worum es geht. Auch für Ihr spezielles Anliegen können wir die beste Lösung entwickeln. Sie möchten einen Eindruck davon bekommen, was wir für unsere Mandanten alles erreichen können? In unserer Heldenbibliothek haben wir Ihnen eine Auswahl echter Heldentaten zusammen gestellt. Sie brauchen unsere Heldenkräfte? Dann rufen Sie uns.

Nächste Veranstaltung

„Das Ehegattentestament – und seine Tücken“
Das Gesetz erlaubt es Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern, ihr gemeinschaftliches Testament selbst aufzusetzen. Doch Vorsicht! Beim eigenhändig verfassten Testament schleichen sich schnell Fehler ein. Auch werden steuerliche Auswirkungen oft nicht bedacht oder typische „Fallen“ des Ehegattentestaments übersehen. Fehlen etwa bestimmte Formulierungen, kann das Testament später nicht mehr ohne weiteres einseitig geändert werden. Damit ein gut gemeintes Testament nicht zu langwierigen Streitigkeiten unter Ihren Erben führt, sollten Sie die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen kennen. Wenn Sie sich hierüber informieren und sich eine Übersicht über die verschiedenen Möglichkeiten der testamentarischen Regelungen verschaffen möchten, können Sie dies im Rahmen des kostenlosen Vortragsabends der Kanzlei klein sarris saraf partnerschaft mbb rechtsanwälte notare tun. Durch den Abend führt Sie Frau Notarin Sophie Saraf.
  • Ort:
    in den Räumen der Kanzlei: Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden
  • Referent/en:
    Notarin Sophie Saraf
  • Datum:
    6. November 2024
  • Veranstaltungsbeginn:
    18:00 Uhr
  • Offene Diskussion/Fragerunde ab 18:45 Uhr (Veranstaltung ist kostenfrei)
Anmelden

Weitere Veranstaltungen

Übertragung zu Lebzeiten – Schenken mit warmer Hand
  • Ort:
    Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden
  • Referent/en:
    Notar Martin Sarris
  • Datum:
    27. November 2024
  • Veranstaltungsbeginn:
    18:00 Uhr
  • Offene Diskussion/Fragerunde ab 18:45 Uhr (Veranstaltung ist kostenfrei)
Anmelden

Ihre Anfrage

* Pflichtfeld