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Heldentat

Hoppla! Erbschein international

Der österreichische Vater unseres Mandaten lebte in Tirol, wo er auch verstarb. Das in Österreich belegene Vermögen wurde bereits zu Lebzeiten nahezu vollständig im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen. Aufgrund der Geringfügigkeit des in Österreich verbliebenen Nachlasses wurde in Österreich auf das Ausstellen eines Erbscheines nach österreichischem Recht verzichtet. In Deutschland besaß der Erblasser allerdings noch weitere Vermögenswerte in Form von Bankguthaben. Ein Erbschein nach österreichischem Recht sei aber, so dachte unser Mandant, nicht erforderlich. Österreichisches Erbrecht in Deutschland? Das könne nicht sein! Ein Irrtum, der ihm beinahe zum Verhängnis geworden wäre... Die Bank in Deutschland wollte unserem Mandanten nämlich nur unter Vorlage eines Erbscheins Zugriff auf die Bankguthaben gewähren. Für das Erbscheinverfahren war aber ja österreichisches Erbrecht anzuwenden, das Erbverfahren in Österreich jedoch längst abgeschlossen. Was nun?
In Abstimmung mit dem Notarkollegen in Österreich konnten wir das Erbverfahren in Österreich wieder aufrufen und den gewünschten Erbschein in kurzer Zeit ausstellen lassen.

Unsere Leistungen im Bereich Erbrecht:

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie einfach Kontakt auf über info@ranowi.de oder rufen Sie uns einfach an unter: 0611-16666-0

Das können wir konkret für Sie tun:

  • Generationenberatung
  • Testamente (Ehegatten-Testament, Berliner Testament, Behinderten-Testament, Geschiedenen-Testament)
  • Erbverträge
  • Vermögensnachfolgeplanung, insbesondere Unternehmensnachfolge
  • Überlassungs- und Schenkungsverträge (vorweggenommene Erbfolge)
  • Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • Vorsorge für Unternehmensinhaber: Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Gesellschaft (Unglücks- und Krankheitsfälle)
  • Erbscheinsanträge
  • Nachlasspflegschaften
  • Testamentsvollstreckungen

Heldenkräfte bei diesem Fall


  • Geschicklichkeit

  • Schnelligkeit

  • Weitblick

Den Fall gelöst hat:

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Martin Sarris

Rechtsanwalt und Notar

info@ranowi.de