„Ehegattentestament / Berliner Testament“

  • Datum: 27. März 2019
    Veranstaltungsbeginn: 18:00 Uhr
  • Offene Diskussion/Fragerunde ab ca. 18:45 Uhr (Veranstaltung ist kostenfrei)

Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen zeigt, dass man Verantwortung übernimmt. Trotzdem ist das nicht leicht. Ehegatten und Lebenspartnern erleichtert der Gesetzgeber wenigstens die Form der letztwilligen Verfügung, weithin bekannt als „Berliner Testament“. Aber aufgepasst: dieser „Standard“ ist nicht immer die richtige Lösung. Man sollte schon wissen, was man da tut. Auch die berüchtigten „Küchentischtestamente“ beschäftigen allzu oft die Justiz. Ist Vermögen vorhanden, darf der Steuerberater am Küchentisch nicht fehlen.

Wer sich über Formen des letzten Willen und den tatsächlichen Inhalt eines Berliner Testamentes und seiner steuerrechtlichen Folgen informieren möchte, kann dies bei der Informationsveranstaltung „Ehegattentestament/Berliner Testament“ der Kanzlei klein sarris engel saraf partnerschaft mbb rechtsanwälte notare am 27. März 2019 um 18:00 Uhr in der Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden tun. An diesem kostenlosen Informationsabend werden von Fachfrauen die Formvorschriften des gemeinschaftlichen Testamentes erläutert und im Kern die zwei unterschiedlichen Wege aufgezeigt, die das Vererbte im Falle des „Berliner Testamentes“ gehen kann.

  • Ort: Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden
  • Referent/en: Steuerberaterin Dominique C. Pontani und Rechtsanwältin und Notarin Vanessa Engel

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